Rechtliches/Unsere Ziele

Rechtliches/Unsere Ziele:

  1. Inzwischen ist bestätigt, dass texturierte Silikonimplantate BIA-ALCL (Brustimplantat-assoziiertes anaplastisches großzelliges Lymphom – Krebserkrankung) verursachen können. Es gibt inzwischen gemeldete 21 Todesfälle (Stand Juni 2019). Ende März 2019 fand vor der FDA (Food and Drug Administration, USA) eine 2-tägige Anhörung mit weltweiter Vertretung statt, in denen auch Frauen aus der amerikanischen BII-Gruppe angehört wurden. Als Reaktion darauf wurde bisher lediglich in Frankreich und Canada im Frühjahr 2019 die Verwendung texturierter Silikonimplantate verboten, Australien folgt. Zum Zeitpunkt der Seitenerstellung ist der Einsatz trotz dessen weiterhin in Deutschland erlaubt.  Allergan hat im Juli 2019 sicherheitshalber, aber freiwillig, weltweit alle texturierten BIOCELL-Implantate zurückgerufen! Trotz Aktionen betroffener Frauen in Deutschland (Petition, Brief u.a. an Gesundheitsminister Spahn und die Patientenbeauftragte Schmidtke, Meldungen aller Probleme mit Implantaten beim Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte, Interviews in Podcasts, TV-Reportagen, etc.).werden texturierte Implantate weiter in Deutschland eingesetzt. Dies muss geändert werden!
  2. Um die Behörden aufmerksam zu machen, ist jedes Problem mit Implantaten zu melden beim Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Es ist unerheblich, ob eine Ruptur vorliegt oder nicht. Ärzte sind zur Meldung verpflichtet, führen diese Meldung aber häufig nicht aus! Deshalb bitten wir jede Frau, die gesundheitliche Probleme hat, darum, sich 5 Minuten für die Meldung Zeit zu nehmen. Derzeit sind wir – gemeinsam mit dem Verein rvs-ev.de im Austausch mit dem BfArM und anderen Institutionen, um eine Verbesserung in der Patientensicherheit zu erzielen.
    Die Meldung zu Problemen mit Brustimplantaten geht online über diesen Link:

    https://www2.bfarm.de/medprod/mpsv/?fbclid=IwAR2528DCKX4I8bSt-L_fy3j_r5d5aKjAQYEA9HWDrokgy7nN-6fJH-IxrPU

  3. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde im Jahr 2016 über 118 Fälle informiert, ein Jahr später waren es 141, 2018 geringfügig mehr. Das hat mit der Realität wenig zu tun. In die Kliniken kommen in Wahrheit mehrere Tausend Betroffene pro Jahr, weil ihnen ihre Implantate Schwierigkeiten bereiten. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes, das die Operationen in Kliniken erfasst, die abgerechnet werden. Demnach wurden im Jahr 2017 in deutschen Krankenhäusern 4.596 Brustimplantate allein wegen einer Kapselfibrose entfernt, weitere 2.473 aus anderen Gründen. „Ich stelle immer wieder fest, dass mit Implantaten einiges im Argen liegt – auch mit solchen von namhaften Herstellern“, sagt auch Chirurg Frank Busse. Dann sei es oft sogar für ihn als Arzt schwierig, an Informationen zu kommen, selbst beim BfArM habe er keinen Erfolg gehabt. Er habe das entsprechende Formular online ausgefüllt und noch eine E-Mail bekommen, dass es eingegangen sei. „Danach habe ich nie mehr etwas vom BfArM gehört.“ Es sei frustrierend, dass man so alleingelassen werde, klagt Busse, „für die Patientin und den Arzt“. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, November 2018)
  4. Unsere Erfahrungen und Recherchen genügen, um zu wissen, dass wir von allen Implantaten schwer krank werden; sie berechtigen uns, gehört zu werden und zu warnen!
    Implantate bestehen aus einem Gemisch chemischer Substanzen, u.a. Schwermetalle, die nach und nach unseren Körper erkranken lassen. Die tatsächlichen Inhaltsstoffe von Brustimplantaten gelten als Betriebsgeheimnis und werden den Patientinnen nicht kommuniziert. Wir brauchen eine Offenlegung aller Inhaltsstoffe zu jedem unterschiedlichen Produkt, das auf dem Markt ist. Außerdem müssen alle inzwischen bekannten Symptome der Breast Implant Illness / Brustimplantatkrankheit offen kommuniziert werden. Beides muss in einer Packungsbeilage offengelegt werden, die jeder Patientin VOR der OP ausgehändigt wird, um recherchieren und in Ruhe entscheiden zu können.
  5. Implantate werden als sicher und lebenslang haltbar verkauft oder es wird kommuniziert, sie sollten nach 10-15 Jahren ausgetauscht werden. Dies geht an der Realität vorbei! Zigtausende Erfahrungsberichte zeigen, dass hier nicht ausreichend und nicht entsprechend der bisherigen Kenntnisse aufgeklärt wird. Es stehen die finanziellen Interessen im Vordergrund. Patientinnen werden nicht ausreichend gewarnt. Im Gegenteil, Risiken werden zum großen Teil verschwiegen oder verharmlost. Es wurden nie Langzeitstudien abgeschlossen. Die legeren Regeln für Medizinprodukte in Europa bringen es mit sich, dass Firmen nicht nachweisen müssen, wie riskant die Implantate sind, sondern nur, dass sie technisch funktionieren. Es gibt keine kontrollierten Studien, die mögliche Risiken und Langzeitfolgen zeigen. Auch fast 60 Jahre nach der Erfindung von Brustimplantaten fehlen Daten zu deren Risiken. Hier fehlen Langzeitstudien mit Erfassung sämtlicher Symptome und Erkrankungen.
  6. Es fehlt ein zentrales Register, in dem alle eingesetzten Implantate mit Daten der Trägerin erfasst werden, um bei einer Rückrufaktion oder beim Bekanntwerden weiterer Risiken, betroffene Implantatträgerinnen automatisch informieren zu können! Ein solches Register wird ab 2021 in Deutschland realisiert, aber die vorgesehene Version ist u.E. nicht ausgereift.
  7. Die Erkrankung durch Brustimplantate (BII) muss anerkannt werden, d.h. sie muss mit ICD-10 Code erfasst werden.(Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme – ICD, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ICD-10 ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen). Auch die Versorgungsmedizin-Verordnung, nach der ein Grad der Behinderung bewertet wird, sieht diese Erkrankung nicht vor. Nur mit einer Anerkennung kann eine medizinische und finanzielle Versorgung durch Krankenkassen und Versorgungsträger gewährleistet werden. Betroffene sind z.T. lange arbeitsunfähig oder sogar erwerbsunfähig und stehen teilweise ohne jede Versorgung da. Untersuchungen, Tests und OP-Kosten müssen zu großen Teilen selbst bezahlt werden. Dies muss dringend geändert werden. Wir sind – gemeinsam mit dem Verein rvs-ev.de im Austausch mit unseren internationalen Kolleginnen, um hier Veränderungen zu erwirken und hoffentlich einen ICD-10 Code zu erwirken.
  8. Ansprüche gegenüber Hersteller / Implanteur
    Es gibt derzeit KEINE SAMMELKLAGE in Deutschland!
    Vereinzelt klagen Mitglieder, der Facebook-Gruppe Krank durch Brustimplantate – Breast Implant Illness DE by Birgit Schäfers gegen Implantathersteller. Eine Anwaltskanzlei, die sich mit diesem Thema befasst, finden Sie hier. Wir haben Herrn Rechtsanwalt Zierhut aktuell im Dezember 2020 zum Thema „Klagen gegen Hersteller“ interviewt. Das Interview finden Sie im Bereich FAQ / Klage/Rückruf

    Wir möchten hier zu einer weiteren, sehr erfahrenen Medizinrechtlerin verlinken, die bereits ebenfalls einige Betroffene gegen Implanthersteller vertritt. Sie ist tief im Thema und kann von uns empfohlen werden!

    Rechtsanwältin für Medizinrecht, Meike Bohn, Aachen

    Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich auf dieser Seite nicht um eine Rechtsberatung handelt.